Allgemeine Geschäftsbedingungen Fahrzeugverkauf - AGB
I. Anbieterinformation
Auto Mayer GmbH
Heinrich-Hertz-Str. 13
70794 Filderstadt
Telefon 0711 - 3587 9434 - Fax 0711 - 3587 9435
www.automayer.eu - pkw@automayer.eu
USt. Ident-Nr.: DE 813 542 829 - AG Stuttgart: HRB 206 550
II. Vertragsabschluss / Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers
Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis 4 Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb
der genannten Frist schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.
Sämtliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
III. Preise
Alle Preise verstehen sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe inkl. der gesetzl. Mehrwertsteuer. Der angegebene Preis der Fahrzeuge ist der Endpreis für das Fahrzeug bei Selbstabholung im jeweiligen angegebenen Lieferland. Die Kosten für Anlieferung nach Filderstadt, Heinrich-Hertz-Str.13, werden bei jedem Angebot extra ausgewiesen. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung für einen Zeitraum von mindestens 4 Wochen, bei längerer Preisbindung wird dies schriftlich im Angebot festgehalten. Nach der angegebenen Preisbindung gehen Preiserhöhungen des Herstellers im Bestellland zu Lasten des Käufers. Eine Änderung des Mehrwertsteuersatzes berechtigt, soweit gesetzlich zulässig, beide Teile zur entsprechenden Preisanpassung.
IV. Zahlung
Der Kaufpreis ist bei Übergabe des Fahrzeuges und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig. Die Zahlung kann nur per Vorüberweisung, in bar, durch einen bankbeglaubigten
Scheck der Landeszentralbank, oder durch Abschluss eines Finanzierungs- bzw. Leasingvertrages angenommen werden.
Anzahlungen werden nur nach entsprechenden schriftlichen Vereinbarungen vom Käufer geleistet. Bei Scheckzahlung gilt als Erfüllung der unwiderrufliche Geldeingang auf dem Konto des Verkäufers. Der
Verkäufer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.
Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist, oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur
geltend gemacht werden, soweit es auf Ansprüche aus dem Kaufvertrag beruht.
V. Lieferung und Lieferverzug
Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich und schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. Soweit in der Bestellung nichts anderes angegeben ist, gilt eine
Regellieferzeit von 90 Tagen. Bei Lieferverzögerungen wird der Käufer umgehend informiert. Über Kosten der Anlieferung informiert Abschnitt III.
Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen oder verbindlichen Liefertermins, oder einer unverbindlichen oder verbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern, zu liefern.
Die Aufforderung hat schriftlich zu erfolgen. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei
leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen,
muss er dem Verkäufer nach Ablauf der 6-Wochenfrist gemäß Satz 1 eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der
Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlichrechtliches Sondervermögen oder ein
Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit
ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehenden vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht,
wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
Höhere Gewalt beim Verkäufer oder dessen Lieferanten, eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin
oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffer V dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen
entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder
Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind. Sofern der Verkäufer oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten
Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein daraus keine Rechte hergeleitet werden.
VI. Abnahme / Rücknahme
Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 7 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten
Gebrauch machen.
Bleibt der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegenstandes länger als 14 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige – trotz Zahlungspünktlichkeit – im Rückstand, so kann der Verkäufer Schadenersatz statt
einer Leistung verlangen und über den Kaufgegenstand frei verfügen.
Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 15 % des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren
Schaden nachweist.
Nimmt der Verkäufer das Fahrzeug auf Wunsch des Käufers zurück, so ist er berechtigt, für jeden gefahrenen Kilometer eine Abnutzungspauschale von EUR 0,55 in
Abzug zu bringen.
VII. Gewährleistung / Sachmangel
Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren ab Ablieferung des Kaufgegenstandes. Hiervon abweichend gilt eine Verjährungsfrist von
einem Jahr, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlichrechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner
gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, soweit bei gewerblich genutzten Fahrzeugen. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die
Beschaffenheit, bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.
Im Falle einer von der Bestellung abweichenden Lieferung, z. B. durch fehlendes Zubehör, wird dem Kunden der Preis des Artikels/Zubehörs/Ersatzteils vom Kaufpreis nachgelassen. Im Fall einer
fehlenden Serienausstattung wird der Preis eines Extras eines vergleichbaren Modells rückerstattet.
Für die Abwicklung einer Mängelbeseitigung gilt folgendes:
Ansprüche bei der Mängelbeseitigung kann der Käufer beim Verkäufer oder bei anderen, vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten Betrieben geltend machen; im letzteren
Fall hat der Käufer den Verkäufer hiervon schriftlich zu unterrichten. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige
auszuhändigen.
Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, hat sich der Käufer an den dem Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen, vom Hersteller/Importeur für die Betreuung
des Kaufgegenstandes anerkannten dienstbereiten Betrieb zu wenden.
Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen.
Durch Eigentumswechsel am Kaufgegenstand werden Mängelbeseitigungsansprüche nicht berührt.
VIII. Rückgaberecht
Nach Fernabsatzgesetz bei Kaufverträgen, die nicht vor Ort abgeschlossen werden, hat der Käufer ein Rückgaberecht. Innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Bestellung kann der Kaufvertrag rückgängig
gemacht werden. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich. Das Rückgaberecht wird durch Rücknahmeverlangen ausgeübt.
Das Rücknahmeverlangen muss per Fax oder Brief erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Verkäufers. Der Kaufvertrag wird
aufgelöst und bereits geleistete Zahlungen werden zurückgezahlt.
Dies gilt nicht für bereits erbrachte Dienstleistungen, wie z. B. die Anlieferung des Fahrzeuges. Der Käufer hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene
Verschlechterung zu leisten. Die gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. Auf dieses Rückgaberecht wird im Rahmen der Bestellung sowie in der
Bestellbestätigung nochmals deutlich hingewiesen.
IX. Datenschutz
Ohne ausdrückliche Zustimmung des Käufers werden die persönlichen Daten ausschließlich zur Abwicklung der Bestellung erfragt, gespeichert und verwendet. Die Datenschutzpraxis des Verkäufers steht
im Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), sowie dem Teledienstdatenschutzgesetz (TDDSG). Außerdem finden Sie eine Datenschutzerklärung im Sinne der DSGVO unter dem Punkt Datenschutz.
Um die Bestellung des Käufers abwickeln und ausliefern zu können, werden die erforderlichen persönlichen Daten nur an den jeweils mit der Auslieferung beauftragten Lieferdienst weiter gegeben.
X. Lieferumfang
Der Verkäufer verpflichtet sich, wenn nicht anders vereinbart, alle Fahrzeuge mit den notwendigen Unterlagen zur Zulassung in der Bundesrepublik Deutschland zu liefern.
Dem Käufer wird ein vom autorisierten Vertragshändler abgestempeltes Garantieheft übergeben. Das Garantieheft ist in der jeweiligen Landessprache abgefasst.
Ein EG-Fahrzeug ist auch dann als Neuwagen zu bewerten, wenn es im Ausland kurz für transportübliche Wege bewegt wurde. Das Fahrzeug darf die normalen Auslieferungskilometer von 400 km nicht
überschreiten.
XI. Eigentumsvorbehalt
Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen
Rechts, oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der
Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen.
Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar
erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz des
Fahrzeugbriefes dem Verkäufer zu.
Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Hat der Verkäufer darüber hinaus Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung und nimmt er den Kaufgegenstand wieder
an sich, sind Verkäufer und Käufer sich darüber einig, dass der Verkäufer den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes zum Zeitpunkt der Rücknahme vergütet. Auf Wunsch des Käufers, der nur
unverzüglich nach Rücknahme des Kaufgegenstandes schriftlich geäußert werden kann, wird nach Wahl des Käufers ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, z. B. der Deutschen Automobil
Treuhand (DAT), den gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln.
Der Käufer trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes.
Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5 % des gewöhnlichen Verkaufswertes. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere oder der Käufer niedrigere Kosten
nachweist.
Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.
XII. Haftung
Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt;
die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von
Leben, Körper und Gesundheit.
Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadensfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur für etwaige damit
verbundene Nachteile des Käufers z. B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadensregulierung durch die Versicherung. Für leicht fahrlässig durch einen Mangel des Kaufgegenstandes
verursachte Schäden wird nicht gehaftet.
Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos
und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
Die Haftung wegen Lieferverzug ist in Abschnitt V abschließend geregelt.
Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von Ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
XIII. Gerichtsstand
Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des
Verkäufers.
Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder
sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
XIV. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthalten wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf die Etablierung angemessener Regelungen in diesem Vertrag hinzuwirken, die dem am nächsten kommen, was die Vertragsschließenden nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von Ihnen bedacht worden wäre.
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